Zahnarztbesuch in der Schwangerschaft  

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Viele werdende Mütter fragen sich, ob und welche zahnärztlichen Behandlungen während der Schwangerschaft möglich sind. Die gute Nachricht: Die meisten Behandlungen sind problemlos durchführbar, einige sollten jedoch zeitlich angepasst werden. 

Das zweite Trimester (4.–6. Monat) ist ideal für Zahnbehandlungen. In dieser Phase sind Sie meist weniger von Übelkeit betroffen und können länger entspannt auf dem Behandlungsstuhl sitzen. Im ersten und dritten Trimester sollten größere Eingriffe möglichst vermieden werden, es sei denn, sie sind dringend notwendig. 

Ihr Zahnarzt in Berlin (Kreuzberg) führt auf, welche Behandlungen während Ihrer Schwangerschaft möglich sind und auf welche Sie lieber verzichten sollten. 

Erlaubte Behandlungen in der Schwangerschaft: 

  • Professionelle Zahnreinigung: Sehr empfehlenswert, um Zahnfleischentzündungen vorzubeugen. 
  • Füllungen und Kariesbehandlung: Möglich, bevorzugt mit zahnfarbenen Materialien. 
  • Wurzelbehandlungen: In akuten Fällen nötig, am besten unter lokaler Betäubung. 
  • Röntgenaufnahmen: Nur im Notfall, mit spezieller Schutzvorrichtung. 

Behandlung, die während der Schwangerschaft vermieden werden sollten: 

  • Zahnaufhellung (Bleaching): Die Sicherheit während der Schwangerschaft ist nicht ausreichend erforscht. 
  • Größere chirurgische Eingriffe: Sollten nach Möglichkeit auf die Zeit nach der Geburt verschoben werden. 

Jede Schwangerschaft ist individuell – und so auch Ihre Zahngesundheit. Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie eine persönliche Beratung? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin bei uns unter der Rufnummer 030 618 72 40 oder jederzeit online.  

Wir sorgen für Ihre Zahngesundheit und die Ihres Babys! 

Ihre Zahnarztpraxis Wolfgang & Franziska Engelke